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Projekt Klärschlammverwertung Böblingen

Die sinnvolle Klärschlammverordnung

Was passiert mit Klärschlamm? Die Klärschlammverordnung (kurz AbfKlärV) regelt insbesondere Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm zu Düngezwecken auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Mit Erlass der Klärschlammverordnung 2017 wurden die bisher geltenden Anforderungen an die bodenbezogene Klärschlammverwertung verschärft, um den Eintrag von Schadstoffen aus dem Klärschlamm in Böden zu reduzieren. Außerdem schreibt die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung die Phosphor-Rückgewinnung vor, damit der für den Menschen überlebenswichtige Rohstoff Phosphor im Sinne der Kreislaufwirtschaft wieder für uns nutzbar gemacht wird. Die thermische Nutzung des Klärschlamms ist für beide Ziele die effizienteste Lösung.

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Die große Bedeutung der Rückgewinnung von Phosphor

Die phosphatreiche Asche aus der thermischen Verwertung dient in einem separaten Prozess der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm. Phosphor ist einer der für den Menschen wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Es gilt der Leitsatz: Ohne Phosphor kann der Mensch nicht leben. Umso mehr kommt dem Klärschlamm durch Phosphor-Recycling eine enorme Bedeutung zu. Aktuell muss Phosphor aus begrenzten Lagerstätten, die zudem hauptsächlich in Schwellenländern liegen, bergmännisch abgebaut werden. Doch auch dort werden die Ressourcen in absehbarer Zeit erschöpft sein. Aus diesem Grund ist der Schutz bzw. die Rückgewinnung dieses Rohstoffs mittels einer Klärschlammverwertungsanlage unerlässlich. Das besagt auch die neue Klärschlammverordnung: Phosphor muss bei der Klärschlammverwertung verbindlich vorgeschrieben zurückgewonnen werden.

Der Unterschied zwischen Klärschlammverwertung und Klärschlammentsorgung

Im allgemeinen Sprachgebrauch scheinen die Begriffe Klärschlammverwertung und Klärschlammentsorgung eine identische Bedeutung zu haben. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Während bei der Verwertung von Klärschlamm Produkte und Energie zum Teil wieder nutzbar gemacht werden, darf eine Klärschlammentsorgung erst dann vorgenommen werden, wenn eine nachhaltige Verwertung nicht mehr möglich ist.